Beschluss des Bundesverfassungericht vom 21.7.2010 - Aktenzeichen: 1 BvR 420/09

Das Bundesverfassungericht hat mit Beschluss vom 21.7.2010 -Aktenzeichen: 1 BvR 420/09 - entschieden, dass ein nichtehelicher Vater auch ohne Zustimmung der Mutter durch Beschluss des Familiengerichts das elterliche Mitsorgerecht oder das alleinige Sorgerecht erhalten kann, wenn dies dem Kindeswohl entpricht.

Wie intensiv muss sich ein/e Kindesunterhaltspflichtige/r um eine neue Arbeit bemühen? Muss er / sie für den Mindestkindesunterhalt auch noch Überstunden leisten?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2008, Aktenzeichen:XII ZR 182/06, setzt beim Minderjährigen-Kindesunterhalt die Zurechnung fiktiver Einkünfte bei nicht ausreichender Arbeitssuche voraus, dass für den Unterhaltspflichtigen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte und ihm eine solche Tätigkeit im Einzelfall zumutbar wäre. - Mehr in der Rubrik Rechtsprechung zum Familienrecht.

Zuviel des Guten! Self Made - Ruin durch Unterhalt

Eine Unterhaltsvereinbarung kann nicht nur bei Benachteiligung der unterhaltsberechtigten Person unwirksam sein, eine mittlerweile bekannte Fallgestaltung. Sondern auch in dem vom Bundesgerichtshof behandelten umgekehrten Fall, dass sich ein Unterhaltspflichtiger über die gesetzliche Verpflichtung hinaus in einem solchen Maß zur Unterhaltsleistung verpflichtet, dass er ihretwegen seine eigene Existenz nicht mehr sichern kann und deshalb Sozialleistungen beanspruchen muss. (Bundesgerichtshof, Urteil v. 5.11.2008, XII ZR 157/06)